top of page

allgemeine geschäftsbedingungen (agb)

Folgende allgemeine Vertragsbedingungen werden von der reddingtonservicesgmbh (nachfolgend kurz reddington genannt) dem Kunden überlassen und werden Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen:

  • 1 zahlungsbedingungen

  1. reddington erstellt eine ordnungsgemäße abrechnung. alle preise für agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto, beim engagement von künstlern über die agentur zzgl. künstlersozialabgabe auf künstlerhonorare gemäß dem von der künstlersozialkasse festgelegten sätzen und dem gesetzlichen, in der brd abzuführenden mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte. sollte eine mehrwertsteuer an eine andere staatliche organisation abzuführen sein, so hat reddington anspruch auf zahlung dieser steuer. skonto wird nicht gewährt.

der gesamtbetrag ist - falls nicht anders vereinbart - zahlbar ohne abzüge:

- 50 % der auftragssumme bei vertragsschluss
- 50 % der auftragssumme binnen 14 tagen nach veranstaltungsende.

  1. a) reisekosten und spesen für von reddington beauftragtes personal werden - soweit nicht anders vereinbart - nach aufwand abgerechnet. flüge innerhalb europas sowie interkontinental-flüge erfolgen in der economy-class. bahnreisen erfolgen in der 2. klasse.

  2. b) reisekosten und spesen für reddington agenturmitarbeiter werden - soweit nicht anders vereinbart - nach aufwand abgerechnet. flüge innerhalb europas erfolgen in der economy-class, interkontinental-flüge in der business-class. bahnreisen unter 350 km erfolgen in der 2. klasse, darüber hinausgehende fahrten erfolgen in der 1. klasse.

  3. c) reisekosten und spesen für die reddington geschäftsführung werden - soweit nicht anders vereinbart - nach aufwand abgerechnet. flüge innerhalb europas erfolgen in der business-class, interkontinental-flüge ebenfalls. bahnreisen erfolgen in der 1. klasse.

  4. alle aufwendungen und auslagen von reddington , die nicht nach maßgabe der leistungsbeschreibung von reddington zu übernehmen sind, werden nach aufwand zzgl. einer handlingsfee in höhe von 15% abgerechnet.

  5. alle leistungen, die nicht in der leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom kunden zu vergüten, wenn reddington nicht auf leistungen dritter zurückgreift, sondern die jeweilige leistung durch eigene mitarbeiter ausführen lässt. reddington ist berechtigt, arbeiten, die reddington im namen und für rechnung des kunden an dritte vergeben kann, durch eigene mitarbeiter auszuführen und als dann gesondert mit dem kunden abzurechnen.

  6. reddington ist berechtigt, bei zahlungsverzug mahngebühren und bankübliche verzugszinsen zu berechnen. eventuell entstehende gema-gebühren, sowie energie-, wasser- und abfallkosten werden vom kunden übernommen.

  7. sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der rechnungsbetrag innerhalb von 14 tagen nach rechnungsstellung zu zahlen. verzugszinsen werden in höhe von 8 % über dem jeweiligen basiszinssatz p.a. berechnet. die geltendmachung eines höheren verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  8. stornofristen & regelungen
    absage durch den kunden bis 90 tage vor dem ursprünglich geplanten termin: gegen erstattung der angefallenen projektkosten inkl. dienstleister
    absage durch den kunden bis 45 tage vor dem ursprünglich geplanten termin: 50 % der bestätigten auftragssumme
    absage durch den kunden ab 30 tage vor dem ursprünglich geplanten termin: 100 % der bestätigten auftragssumme

bottom of page